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Laden, das im Alltag funktioniert.

Von der Wallbox im Carport bis zu mehreren Ladepunkten für den Fuhrpark – inklusive Lastmanagement, Anmeldung beim Netzbetreiber und ehrlicher Beratung zur passenden Ladeleistung.

  • ErrichtungNach DIN VDE 0100-722
  • NetzbetreiberAnmeldung, ab 12 kVA Zustimmung
  • Mehrere LadepunkteMit Lastmanagement

Vom Einzelplatz bis zum Fuhrpark.

Ladeinfrastruktur ist mehr als eine Box an der Wand. Wir schauen auf Hausanschluss, Standzeiten und Abrechnung – damit die Lösung auch in drei Jahren noch passt.

Wallbox für Zuhause

Auswahl, Montage und Anschluss – mit eigenem Stromkreis, passendem Fehlerstromschutz und einer Leitung, die zur gewünschten Ladeleistung passt.

Ladepunkte für Gewerbe

Mehrere Ladepunkte für Mitarbeiter, Kunden oder den eigenen Fuhrpark – von Anfang an so geplant, dass spätere Erweiterungen ohne Umbau möglich sind.

Lastmanagement

Damit der Hausanschluss nicht zum Nadelöhr wird: Die vorhandene Leistung wird dynamisch auf die Fahrzeuge verteilt – meist deutlich günstiger als ein größerer Anschluss.

Anmeldung & Genehmigung

Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden, ab 12 kVA ist zusätzlich seine Zustimmung nötig. Wir klären das, bevor gebaut wird.

Abrechnung & Zugang

Zugang per RFID oder App und – wenn Ladestrom abgerechnet oder erstattet wird – eine eichrechtskonforme Messung.

Laden mit eigenem Solarstrom

Überschussladen in Verbindung mit Ihrer PV-Anlage: sinnvoll überall dort, wo das Fahrzeug tagsüber ohnehin steht.

Die Ladeleistung ist nicht die wichtigste Zahl.

Viele fragen zuerst nach 11 oder 22 Kilowatt. Wichtiger ist aber, wie lange das Fahrzeug steht. Wer nachts zehn Stunden lädt, bekommt auch mit 11 kW jede Alltagsstrecke problemlos nachgeladen. Entscheidend ist, dass Leitung, Absicherung und Hausanschluss zur gewählten Leistung passen – und genau das prüfen wir vorher.

Bei mehreren Ladepunkten kommt Lastmanagement ins Spiel: Statt den Hausanschluss teuer zu vergrößern, wird die vorhandene Leistung intelligent auf die Fahrzeuge verteilt. Für die meisten Betriebe ist das die wirtschaftlichere Lösung – und sie lässt sich später erweitern.

Was Sie dazu wissen sollten

  • DIN VDE 0100-722Regelt die Errichtung von Ladeeinrichtungen: eigener Stromkreis, passender Fehlerstromschutz und Erkennung von Gleichfehlerströmen.
  • Anmeldung & ZustimmungJede Ladeeinrichtung muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 12 kVA – also etwa bei 22 kW – ist zusätzlich seine Zustimmung erforderlich.
  • § 14a EnWGNeue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen über 4,2 kW müssen netzdienlich steuerbar sein. Dafür gibt es im Gegenzug reduzierte Netzentgelte.
  • EichrechtSobald Ladestrom abgerechnet oder Mitarbeitern erstattet wird, muss die Messung eichrechtskonform erfolgen – das entscheidet mit über die Geräteauswahl.

Häufige Fragen zum Laden.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach – am schnellsten per WhatsApp.

0111 kW oder 22 kW – was brauche ich?

Für Zuhause reichen 11 kW fast immer aus: über Nacht lädt das Auto damit weit mehr, als ein normaler Tag verbraucht. 22 kW sind zustimmungspflichtig und lohnen sich vor allem dort, wo Fahrzeuge nur kurz stehen – etwa im gewerblichen Betrieb.

02Brauche ich für eine Wallbox eine Genehmigung?

Angemeldet werden muss jede Ladeeinrichtung. Eine Zustimmung des Netzbetreibers ist ab 12 kVA erforderlich, also praktisch bei 22 kW. Die Formalitäten übernehmen wir für Sie.

03Kann ich mit meinem eigenen Solarstrom laden?

Ja, mit einer passenden Wallbox und Steuerung lädt das Fahrzeug bevorzugt dann, wenn die PV-Anlage Überschuss liefert. Das lohnt sich vor allem, wenn das Auto tagsüber zu Hause oder auf dem Betriebshof steht.

04Was kostet die Installation?

Das hängt vor allem am Leitungsweg und am vorhandenen Verteiler. Kurze Wege sind günstig, ein Durchbruch quer durchs Haus kostet mehr. Wir schauen es uns an und machen ein Festangebot – vorher raten wir nicht.

05Wir haben mehrere Firmenfahrzeuge. Brauchen wir einen größeren Hausanschluss?

Meistens nicht. Mit Lastmanagement wird die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge verteilt – das reicht in der Regel aus, weil selten alle gleichzeitig voll geladen werden müssen. Eine Anschlusserweiterung ist deutlich teurer und oft unnötig.

06Was hat es mit § 14a EnWG auf sich?

Seit 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen – dazu zählen Wallboxen über 4,2 kW – vom Netzbetreiber vorübergehend gedrosselt werden können, wenn das Netz stark belastet ist. Im Gegenzug zahlen Sie geringere Netzentgelte. In der Praxis merkt man davon im Alltag kaum etwas.

Wallbox oder Ladepark geplant?

Sagen Sie uns, wie viele Fahrzeuge geladen werden sollen und wo sie stehen. Wir sagen Ihnen, was technisch geht und was davon wirklich nötig ist.

Oder direkt anrufen: 0176 90757853

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag zurück.